Dokumente

Hier finden Sie alle wichtige Dokumente des TC77 Wettstetten

Hier gibt es Informationen zu speziellen Begriffen, die auf dieser Internetseite verwendet werden. Über einen entsprechenden Link gelangt man hierher.

Schnuppermonat:

Wenn Sie sich nicht im Klaren sind, ob Tennis der richtige Sport für Sie ist, dann probieren Sie das doch mal einen Monat lang aus. Sie bezahlen 20€, erhalten dafür 2 Spielmarken "Probe" und können bei uns einen Monat lang sooft spielen wie Sie wollen.

Kommen Sie dazu einfach bei uns auf der Tennisanlage vorbei, bevorzugt am Montag oder Freitag ab 18 Uhr beim Freizeittennis oder nehmen Sie mit einem der Vorstände persönlichen Kontakt auf.

Wenn Sie dann nach Ablauf dieses Monats feststellen, dass Tennis nicht der Sport ist, den Sie weiter ausüben wollen, dann geben Sie die beiden Spielmarken wieder zurück und das war es dann.

Wenn Ihnen Tennis aber Spaß macht und Sie weiterspielen wollen, dann können Sie nun offiziell in unseren Verein eintreten. Sie erhalten dann die üblichen Spielmarken und die Gebühr für den Schnuppermonat wird Ihnen beim Beitrag gutgeschrieben.

Falls Sie Interesse an einem Eintritt in den TC77 Wettstetten e.V. haben, laden Sie den Aufnahmeantrag herunter und schicken ihn ausgefüllt an uns zurück.

In diesem Antrag sind auch alle Gebühren, mögliche Reduzierungen und Informationen zum Arbeitsdienst enthalten. Die Beiträge werden monatlich gerechnet und am 01.04. und 01.10. eines jeden Jahres über SEPA-Lastschrift eingezogen.

Aufnahmeantrag herunterladen:


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1. Das Spielen auf der Clubanlage ist nur in Tenniskleidung oder ordentlichen Trainingsanzügen und mit Tennisschuhen erlaubt.

2. Die Plätze A, B und C sind zur Kurzbelegung bestimmt. Durch das Einhängen der Spielmarken und das Einstellen der Uhr auf den Zeitpunkt des Spielbeginns wird der Platz für 60 Minuten belegt. Eine Vorbelegung dieser Plätze ist nur für die darauffolgenden 60 Minuten möglich. Die Platzbelegung auf den Plätzen D, E, F und G erfolgt durch das Einhängen der Spielmarken bis maximal 6 Tage im Voraus.

Eine Belegung von zwei aufeinanderfolgenden Stunden, auch auf verschiedenen Plätzen, ist nicht erlaubt.

3. Spielen mit Gastspielern siehe Gastspielerregelung.

4. Hat ein Clubmitglied einen Platz belegt und erscheint nicht spätestens 10 Minuten nach geplantem Spielbeginn, kann ein anderer Spieler diesen Platz durch das Einhängen seiner Spielmarke über die Marke des nicht erschienen Spielers belegen.

5. Die Spielmarken sind nach Ende des Spieles wieder abzuhängen.

6. Das unbefugt Aus- und Umhängen von fremden Spielmarken ist untersagt. Ebenso die gleichzeitige Benutzung von mehr als 2 Spielmarken. Die Manipulation mit fremden Spielmarken, auch mit denen von Ehepartnern und Kindern, ist verboten.

7. Abgetrocknete Plätze sind vor Spielbeginn ausreichend zu wässern, entweder mit den automatischen Regnern oder bei mangelndem Wasserdruck mit dem Schlauch. Bei Bedarf können die Linien vor dem Spiel gekehrt werden. Nach dem Spielende hat jeder Spieler seinen gesamten Platz mit der Matte abzuziehen. Das Abziehen und Wässern muss nach jeder Spielstunde (beim Doppel) durchgeführt werden.

8. Der Vorstand oder Sportwart kann für Training, Mannschaftsspiele oder Clubveranstaltungen einzelne oder auch alle Plätze sperren.

9. Den Anweisungen des Platzwartes ist unbedingt Folge zu leisten.

10. Verstöße gegen die Spielordnung können vom Vorstand mit dem Entzug der Spielmarken für einen befristeten Zeitraum geahndet werden.

Die Vorstandschaft

Spielordnung herunterladen:


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Hinweise für die Kurzbelegungsplätze:

Die Kurzbelegungsplätze können von 2 Spielern nur für eine Stunde belegt werden. Die ersten beiden Spieler kommen um 17 Uhr, hängen ihre Spielmarken in die obere Reihe und beginnen zu spielen. Die korrekte Einstellung der Uhr ist der Spielbeginn also 17 Uhr. Um 17.30 Uhr kommen die nächsten Spieler und sehen, daß der Platz ab 18 Uhr wieder frei ist. Sie hängen nun Ihre Spielmarken in die untere Reihe und stellen die Uhr sofort auf 18 Uhr für ihren Spielbeginn. Somit haben sie diesen Platz von 18 Uhr bis 19 Uhr belegt. Nachfolgende Spieler sehen, daß der Platz erst wieder ab 19 Uhr frei ist.

Bei einem Doppel ist analog zu verfahren. 4 Spielmarken hängen neben der Uhr. Bei einem Spielbeginn des Doppels um 17 Uhr wird die Uhr sofort auf den den Spielbeginn des 2. Paares, also 18 Uhr eingestellt. Damit ist für die nachfolgenden Spieler eindeutig die Platzbelegung durch das Doppel von 17 Uhr bis 19 Uhr ersichtlich.

Wir bitten diese Regelung strikt einzuhalten, um Meinungsverschiedenheiten zur Spielordnung auszuschalten.

Die Vorstandschaft

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Mit der Gastspielerregelung ist das Spielen mit Tennisspielern, die in einem anderen Verein Mitglied sind, geregelt.Jedes aktive Mitglied des TC 77 e.V. Wettstetten hat die Möglichkeit, mit Gästen, die Mitglied in einem anderen Tennisverein sind, gegen eine Gebühr von 5,00 €/Std. auf unserer Anlage zu spielen.

Die Anzahl der Spiele mit demselben Partner ist auf 5mal pro Saison begrenzt.

Die Plätze können bis 17 Uhr bzw. 17.30 Uhr mit den Spielmarken vorbelegt werden. Nach dieser Zeit kann nur gespielt werden, wenn die Plätze nicht von Vereinsmitgliedern beansprucht bzw. vorbelegt sind.

Vor Spielbeginn bzw. am Vortag ist im Vereinsheim eine Gastspielermarke erhältlich. Nach Spielende ist diese Marke wieder im Vereinsheim abzugeben. Die Gebühren sind bei der Aushändigung der Spielmarken zu bezahlen.

Ist das Vereinsheim nicht besetzt, so nutzen Sie bitte eine der aushängenden Gastspielermarken und tragen sich in der Liste ein. Die Bezahlung der Gebühren erfolgt dann durch Abbuchung von Ihrem Konto, von dem auch die Beiträge eingezogen werden.

Die Vorstandschaft

Bitte nicht vergessen: Nach Spielende die Spielmarken wieder aus den entfernen und zurückgeben!

Gastspielregelung herunterladen:


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Hier sind alle Gebühren, mögliche Reduzierungen und Informationen zum Arbeitsdienst enthalten.

Aufnahmegebühren:

Es werden keine Aufnahmegebühren erhoben

Monatsbeiträge
(12mal/Jahr):

Erwachsene ab 18 Jahre:
Jugendliche 14 bis 17 Jahre:
Kinder bis 13 Jahre:
Passive Mitglieder ohne Spielberechtigung:
Familien *:

€ 14,00
€ 6,50
€ 2,50
€ 2,50
€ 30,00

Ermäßigte Monatsbeiträge
(12 mal/Jahr):

Studenten für max. 4 Jahre:
Erwachsene Schüler und Auszubildende für max. 2 1/2 Jahre:
Wehrpflichtige während des Grundwehrdienstes oder Zivildienst:

€ 7,00
€ 7,00
€ 3,50

Arbeitsdienst **:

Aktive männliche Mitglieder 18 bis 65 Jahre:
Aktive weibliche Mitglieder 18 bis 65 Jahre:
Bei Nichtableistung:

6 Std/Jahr
6 Std/Jahr
€ 10,00/Std

Kaution:

Clubheimschlüssel:

€ 30,00

* Definition Familie: 2 aktive Erwachsene mit mindestens 1 Kind oder 1 Jugendliche.

** Die Abrechnung erfolgt stundengenau. Bei einer Mehrleistung beim Arbeitsdienst ist eine Vergütung in Form einer Gutschrift möglich.

Die Beiträge werden monatlich berechnet und jeweils am 1.4. und 1.10 jeden Jahres für 6 Monate per SEPA-Lastschrift eingezogen.

Beim Wechsel von Kind zu Jugendlich bzw. von Jugendlich zu Erwachsen werden die zugehörigen neuen Gebühren im Monat des Geburtstages fällig.

Die ermäßigten Monatsbeiträge gelten ab dem Eingangsdatum des entsprechenden schriftlichen Antrages bei der Vorstandschaft für den 1. des darauffolgenden Monates.

Der Austritt kann frühestens nach 12 Monaten, danach jeweils zum 30.06. oder 31.12. per Email oder Postbrief erfolgen.

§1 Der Verein führt den Namen "Tennisclub 77 e.V." (TC 77), hat seinen Sitz in Wetts­tetten und ist im Vereinsregister Amtsgericht Ingolstadt unter VR402 eingetragen.

§2 a) Zweck des Vereins ist die Pflege des Tennissports. Der Satzungszweck wird ver­wirklicht insbesondere durch die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen.

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

b) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenverordnung.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.

Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Die Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei der Auflösung oder Aufhe­bung des Vereins weder die eingezahlten Beiträge zurück, noch haben sie Anspruch auf das Vereinsvermögen.

Die mit einem Ehrenamt Betreuten dürfen Vergütungen erhalten, die im Rahmen der im §3 Nr. 26a EStG festgelegten Höchstgrenzen liegen.

Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Satzungszweck fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergünstigungen bedacht werden.

Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet dieser nur in Höhe des Vereinsvermö­gens. Beschlüsse über die Vermögensverwendung im Falle der Auflösung des Ver­eins bedürfen vor ihrer Verwirklichung der Zustimmung des zuständigen Finanzam­tes.

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an den Bayerischen Landes-Sportverband, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

§3 Der Verein ist Mitglied des Bayer. Landes-Sportverbandes und erkennt dessen Satzung an.

§4 a) Mitglied kann jede Person werden, die schriftlich (bei Minderjährigen dessen Erzie­hungsberechtigter) beim Vorstand um Aufnahme nachsucht. Über die Aufnahme entscheidet der erweiterte Vorstand.

b) Die Mitgliedschaft endet frühestens 12 Monate nach dem Eintrittsdatum, danach zum 30.06. oder 31.12. des aktuellen Kalenderjahres durch Austrittserklärung mit­tels Post-Brief oder E-Mail an den Vorstand oder durch Ausschluss.

c) Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es sich grober Ver­stöße gegen die Vereinssatzung und Spiel­ordnung schuldig macht, oder seiner Bei­tragspflicht während eines Jahres trotz zweimaliger, schriftlicher Mahnung nicht nachkommt. Über den Ausschluss entscheidet der erweiterte Vor­stand. Beschluss dieser Art ist dem ausgeschlossenen Mitglied mittels eingeschriebenem Brief mitzu­teilen.

§5 Der Monatsbeitrag und die einmalige, verlorene Aufnahmegebühr wird von der Mit­gliederversammlung bestimmt bzw. verändert.

§6 a) Der Vorstand besteht aus dem 1. und dem 2. Vorsitzenden, dem Kassier und Schrift­führer. Vertretungsberechtigt ist einer der beiden Vorsitzenden zusammen mit ei­nem weiteren Vorstandsmitglied. Die Mitglieder des Vorstandes müssen Vereins­mitglieder sein. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt, bleibt jedoch nach Ablauf der Amtszeit bis zur Neuwahl im Amt.

b) Der Vereinsausschuss besteht aus den Vorstandsmitgliedern, den Beiräten, Kassen­prüfern, Sportwart und Jugendwart.

c) Der erweiterte Vorstand besteht aus dem Vorstand, dem 3. Vorstand, dem 4. Vor­stand, dem Sportwart und dem Jugendwart.

§7 Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich, möglichst im I. Quartal statt. Außerdem muss die Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse von 1/5 der Mitglieder unter Angabe des Zweckes und der Gründe vom Vorstand schriftlich verlangt werden.

Die Mitgliederversammlung wird im Normalfall als Präsenzveranstaltung durchge­führt. In Situationen, in denen ein Versammlungsverbot von den Behörden ausgespro­chen ist, kann die Mitgliederversammlung auch als Online-Versammlung durchgeführt werden.

§8 Jede Mitgliederversammlung wird durch den ersten oder zweiten Vorsitzenden unter Einhaltung einer Einladungsfrist von zwei Wochen mittels Brief, E-Mail oder Eintrag auf der Internetseite des Vereins einberufen. Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen.

§9 Die Mitgliederversammlung wird vom ersten Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom zweiten Vorsitzenden geleitet. Ist auch dieser verhindert, bestimmen die anwesen­den stimmberechtigten Mitglieder einen Versammlungsleiter.

Die Mitgliederversammlung kann eine Ergänzung der vom Vorstand festgesetzten Ta­gesordnung einstimmig beschließen.

Soweit die Satzung nichts anderes bestimmt, entscheidet bei der Beschlussfassung der Mitgliederversammlung die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Stimment­haltungen bleiben daher außer Betracht.

Zur Änderung der Satzung ist eine Mehrheit von 2/3, zur Änderung des Vereinszwecks und zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von 9/10 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.

Die Art der Abstimmung wird grundsätzlich vom Versammlungsleiter festgesetzt. Die Abstimmung muss jedoch schriftlich durchgeführt werden, wenn 1/3 der erschie­nenen Mitglieder dies beantragt.

§10 Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu Beweiszwecken in ein Beschluss­buch bzw. in einem eigenen Protokoll einzutragen und vom jeweiligen Versammlungsleiter zu unterschreiben, dabei sollen Ort und Zeit der Versammlung, sowie das jeweilige Abstimmungsergebnis festgehalten werden.

§11 Die Spielordnung wird vom Vereinsausschuss erstellt.


1. Vorsitzender | 2. Vorsitzender
(gez. Daniel Renner) | (zur Zeit nicht besetzt)


Kassier | Schriftführer
(gez. Agnes Betz) | (gez. Heinz Schneider)


Satzung herunterladen:

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